Was ist die DSGVO?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Verordnung (EU) 2016/679, gilt seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und über das EWR-Abkommen auch in Norwegen, Island und Liechtenstein. Sie regelt, wie Unternehmen und Behörden personenbezogene Daten verarbeiten dürfen, also alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen.
Die Grundsätze aus Art. 5:
- Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz
- Zweckbindung und Datenminimierung
- Richtigkeit und Speicherbegrenzung
- Integrität und Vertraulichkeit
- Rechenschaftspflicht: Der Verantwortliche muss die Einhaltung nachweisen können
Betroffene Personen haben unter anderem das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Setzt ein Unternehmen Dienstleister ein, braucht es in der Regel einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28). Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.
Dieser Eintrag ist keine Rechtsberatung.
DSGVO bei Openbase.one
Ob eine Verarbeitung zulässig ist, entscheidet ihr als Verantwortliche. Openbase.one liefert dafür Fakten: Die Daten der Plattform liegen in Frankfurt, Workspaces sind auf Datenbankebene getrennt, und beim Bauen einer App werden Datensätze klassifiziert (intern, personenbezogen, sensibel, steuerlich). Ein exportierbares Audit-Log zeigt, wer was geändert hat. Daten sind exportierbar, Löschung gibt es auf Anfrage, ebenso einen AVV.
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