Was ist ein AVV?
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), englisch Data Processing Agreement (DPA), ist ein Vertrag zwischen einem Verantwortlichen und einem Auftragsverarbeiter. Verantwortlich ist das Unternehmen, das über Zweck und Mittel einer Datenverarbeitung entscheidet. Auftragsverarbeiter ist ein Dienstleister, der personenbezogene Daten in dessen Auftrag verarbeitet, etwa ein Cloud- oder Software-Anbieter.
Grundlage ist Art. 28 der DSGVO. Der Vertrag muss unter anderem festlegen:
- Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung
- welche Arten personenbezogener Daten und welche Gruppen betroffener Personen es betrifft
- dass der Dienstleister nur auf dokumentierte Weisung handelt und seine Leute zur Vertraulichkeit verpflichtet
- die technischen und organisatorischen Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
- unter welchen Bedingungen weitere Unterauftragsverarbeiter eingesetzt werden
- Unterstützung bei Betroffenenrechten, Löschung oder Rückgabe der Daten am Ende sowie Nachweise und Kontrollen
Ob und in welcher Form ein AVV nötig ist, hängt vom konkreten Einsatz ab. Dieser Eintrag ist keine Rechtsberatung; im Zweifel klärt ihr das mit eurer Datenschutzbeauftragten oder eurem Rechtsbeistand.
AVV bei Openbase.one
Einen AVV mit Openbase.one bekommt ihr auf Anfrage. Die Daten der Plattform liegen in Frankfurt. Aufrufe an KI-Modelle laufen über kommerzielle Anbieter (OpenRouter, im EU-Modus AWS Bedrock in eu-central-1); diesen Teil solltet ihr bei der Prüfung gesondert betrachten. Daten sind exportierbar, und das Audit-Log zeigt, wer was geändert hat.
Beschreibt eure erste App und seht, wie sie geprüft live geht.
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