Was ist der EU AI Act?
Der EU AI Act, die KI-Verordnung (EU) 2024/1689, ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Er regelt Entwicklung, Vertrieb und Nutzung von KI-Systemen in der EU nach einem risikobasierten Ansatz:
- Verbotene Praktiken: etwa Social Scoring oder manipulative Techniken, die Menschen schaden.
- Hochrisiko-Systeme: zum Beispiel KI, die über Bewerbungen, Beförderungen oder Kreditwürdigkeit mitentscheidet. Hier gelten Pflichten zu Risikomanagement, Datenqualität, Dokumentation und menschlicher Aufsicht.
- Transparenzpflichten: Wer mit einem KI-System spricht oder KI-erzeugte Inhalte sieht, muss das in bestimmten Fällen erkennen können.
- Geringes Risiko: die meisten Anwendungen, ohne besondere Pflichten.
Die Verordnung unterscheidet Rollen, vor allem Anbieter (wer ein KI-System entwickelt und in Verkehr bringt) und Betreiber (wer es beruflich einsetzt). Die Pflichten gelten gestaffelt: Verbote und die Pflicht zur KI-Kompetenz der Beschäftigten seit Februar 2025, Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck seit August 2025, die meisten übrigen ab August 2026 und 2027. Einzelne Fristen werden auf EU-Ebene noch angepasst; prüft den aktuellen Stand.
Dieser Eintrag ist keine Rechtsberatung.
Der EU AI Act bei Openbase.one
Welche Pflichten euch treffen, hängt davon ab, wofür ihr eine App oder den Assistenten einsetzt; das bewertet ihr selbst. Für eure Prüfung hilft, was feststeht: KI-Modellaufrufe laufen über kommerzielle Anbieter (OpenRouter, im EU-Modus AWS Bedrock in eu-central-1). Der persönliche Assistent legt jede Änderung zur Freigabe vor. Jede App-Version wird vor dem Livegang geprüft, und das Audit-Log hält fest, wer was geändert hat.
Beschreibt eure erste App und seht, wie sie geprüft live geht.
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